Wie Sie Kunden binden und dadurch Ihre Erträge erhöhen

Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmer und junge Unternehmen werden vom Staat gefördert.

Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerisches know-hows“ des Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle können Zuschüsse von bis zu 80% der Beratungskosten (max. EUR 3.200,00 für neue Bundesländer | EUR 2.000,00 für die alten Bundesländer) beantragt werden.

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern“ Existenzgründer und Unternehmensnachfolger mit Zuschüssen von 70% der Beratungskosten  (max. für max. 10 Beratungstage)

Arbeitslose Gründer können mit einem Gründerzuschuss gefördert werden. Der Gründer erhält über eine Förderdauer von 6 Monate einen Zuschuss in Höhe seines Arbeitslosengeldes zuzüglich EUR 300,00, für weitere 9 Monate kann er zusätzlich EUR 300,00 pro Monat bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Existenzgründer, die ALG II erhalten, können anstelle eines Gründungszuschusses das Einstiegsgeld beim Arbeitsamt beantragen. Einstiegsgeld wird für max. 24 Monate gezahlt.

Um für Investitionen die eigene Liquidität verbessern zu können, werden Kredite über die KfW-Bank und den Landesbanken (Bayern: LfA-Förderbank | Baden Württemberg: L-Bank) mit besonderen Konditionen bereitgestellt.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Sie werden gefördert, wenn Sie:

  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich in einer Geschäftsführerfunktion an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
  • ein Unternehmen vorläufig im Nebenerwerb führen

Außerdem: der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteil bei Übernahme einer Geschäftsführer Funktion.

Gefördert werden u.a. nachfolgende Investitionen:

• Anschaffung von Anlagen
• Maschinen
• Computer
• Grundstücke & Gebäude
• Baukosten
• Einrichtungsgegenstände
• Firmenfahrzeuge
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Immaterielle Investitionen (Lizenzen & Patente)

• Software
• Betriebsmittel: Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes
• Material- und Warenlager
• Personalkosten
• Mieten
• Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
• Messeteilnahme
• Beratungskosten